Eines der Gesichter des Stuttgarter Antifaschismus: Janka Kluge (Listenplatz 6). Foto: Jens Lyncker

Meilenstein für trans*-Personen

Wie Janka Kluge gegen Ex-BILD-Chef Reichelt gewann

Standhaftigkeit und Mut haben sich gelohnt! Janka Kluge, Kandidatin zur Kommunwalhwahl, Antifaschistin und LSBTIQ-Aktivistin hat vor Gericht gegen den Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt gewonnen. Ein Rückblick.

In dem Prozess, der im Juli 2023 zum Abschluss kam, ging es um die Frage, inwiefern das Misgendern von trans* Menschen zulässig ist. Dies meint das gezielte Ansprechen einer Person auf eine Weise, die nicht ihrem Geschlecht entspricht. Eine in rechten Kreisen beliebte Praxis, um vor allem nicht-binären und trans*-Personen ihr Selbstbestimmungsrecht abzusprechen.

In dem von Reichelt verantworteten Block „Pleiteticker“ wurde Janka Kluge im Februar 2023 zunächst als „Transfrau“, später aber als „über 60-jähriger Mann“ bezeichnet. Dabei ging es um eine Auseinandersetzung zwischen Janka Kluge und der Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht. Aus Vollbrechts Sicht gibt es nur zwei Geschlechter. Das Landgericht gab einem Eilantrag Janka Kluges im März 2023 statt. Diese Entscheidung bestätigte das Gericht im Juli.

Das Landgericht Frankfurt entschied, dass Janka Kluge im Blog nicht als „Mann“ bezeichnet werden darf. Die Bezeichnung sei verunglimpfend und verletzte ihre Persönlichkeit. Das Gericht wog das Persönlichkeitsrecht gegen das Äußerungsrecht ab. Im Persönlichkeitsrecht ist aber die geschlechtliche Selbstbestimmung beziehungsweise Identität mitgemeint, weshalb es als höher zu wertendes Recht eingeordnet wird.

Wie auch zdfheute berichtete begründeten die Richter:innen ihr Urteil damit, dass die Äußerung „über 60-jähriger Mann“ nicht als bloße neutrale Feststellung des biologischen Geschlechts verstanden werden könne. In diesem Zusammenhang sei die Bezeichnung „Mann“ bewusst negativ gemeint gewesen. Das spreche Kluge die Identität ab und verletzte ihre Ehre.

Janka Kluge bekam auch in einem weiteren Fall recht: Sie ging gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde in dem Blog ein Artikel veröffentlicht, der Janka Kluge im Titel abwertend als „Transe“ bezeichnet. Im April 2023 war Kluge mit einer Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde im Juli bestätigt. Das Wort „Transe“ sei laut den Richter:innen umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort für einen transsexuellen Menschen. Durch die Verwendung des Wortes wurden ihre Persönlichkeitsrechte also verletzt.

Über den Gerichtsprozess wurde bundesweit in den Medien berichtet – darunter auch SPIEGEL, zdfheute und RND. Jasper Prigge, Janka Kluges Anwalt, bezeichnete das Gerichtsurteilals „wichtige Entscheidung“. Auch Janka Kluge äußerte sich optimistisch über Twitter: „Zum ersten Mal hat ein Gericht die Bezeichnung als T-Slur als eindeutig herabwürdigend bezeichnet.“

Als Linke Stuttgart sind wir sehr stolz auf unsere Genossin Janka und ihren unermüdlichen Kampf für ein selbstbestimmtes, freies Leben. Wir sprechen ihr und allen queeren Menschen unsere vollste Solidarität und Unterstützung im Kampf gegen Rechts aus!

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